Kann auch einer bereits gekündigten Lebens- oder Rentenversicherung noch widersprochen werden?

Ja, auch bei bereits gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen ist eine Rückabwicklung über den Widerspruch grundsätzlich noch möglich. Eine Prüfung lohnt sich auch bei diesen bereits abgewickelten Verträgen.

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