Für welche Versicherungsverträge ist ein Widerspruch möglich?

Von der Widerspruchsmöglichkeit betroffen sind alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Nach Branchenschätzungen enthalten über die Hälfte dieser Versicherungsverträge fehlerhafte Belehrungen, die zum Widerspruch berechtigen.
Auch Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sind betroffen, nicht aber Riester-Fondssparpläne und Riester Banksparpläne, da diese regelmäßig über Banken laufen und von diesen vermittelt wurden.

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