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Lebensversicherung widerrufen?
Prüfen lassen, Geld zurück!

Hohe Abschlusskosten, Bestandsprovisionen und stark sinkende Renditen führen bei den allermeisten Lebens- und Rentenversicherungen zu hohen Wertverlusten. Sie wollen wissen, wie Sie mit einem Widerspruch das Maximale aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können?

FAQs - wichtige Fragen auf einen Blick

Von der Widerspruchsmöglichkeit betroffen sind alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Nach Branchenschätzungen enthalten über die Hälfte dieser Versicherungsverträge fehlerhafte Belehrungen, die zum Widerspruch berechtigen.
Auch Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sind betroffen, nicht aber Riester-Fondssparpläne und Riester Banksparpläne, da diese regelmäßig über Banken laufen und von diesen vermittelt wurden.

Ja, auch bei bereits gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen ist eine Rückabwicklung über den Widerspruch grundsätzlich noch möglich. Eine Prüfung lohnt sich auch bei diesen bereits abgewickelten Verträgen.

Im Prinzip ja, jedoch sollte der Widerspruch stets wohlüberlegt erfolgen. Eine Einzelfallprüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten ist daher dringend anzuraten. Nur so holen Sie das Maximale aus Ihrer Lebensversicherung heraus!

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich dann, wenn Ihr Vertrag bspw. einen Familien- bzw. Vertragsrechtsschutz beinhaltet. Gern prüfen wir, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind und stellen für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer zum Abschluss des Vertrages bestandenen Rechtsschutzversicherung.

Die gesetzlich einzuräumende Widerspruchsfrist von 30 Tagen (bei Verträgen mit Abschlussdatum vor dem 8. Dezember 2004 waren es 14 Tage) beginnt erst dann zu laufen, wenn der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden ist und ihm die Vertragsunterlagen vollständig ausgehändigt wurden. War dies nicht der Fall, wie oftmals festzustellen ist, hat die Widerspruchsfrist nie zu laufen begonnen. Zwar war für diesen Fall in den Belehrungen eine Höchstfrist von einem Jahr vorgesehen. Die Jahreshöchstfrist verstößt allerdings gegen europäisches Recht, so dass nach jetziger Rechtslage ein ewiges Widerspruchsrecht besteht.

Die Prüfung der Widerspruchsmöglichkeiten auf Basis Ihrer online eingeschickten Unterlagen ist kostenfrei. Sie können daher zunächst einmal ohne eigenen finanziellen Aufwand kostenfrei überprüfen lassen, ob in ihrem Fall überhaupt eine Widerspruchsmöglichkeit besteht.

Bestehen Erfolgsaussichten, empfehlen wir, in einem nächsten Schritt die wirtschaftlichen Vorteile einer Rückabwicklung berechnen zu lassen. Wir arbeiten hier mit einem Aktuariat zusammen, das seit Jahren Versicherungsverträge analysiert, überprüft und die Rückzahlungsansprüche gerichtsfest berechnet. Dieses Gutachten verschafft Ihnen sodann Klarheit über die konkrete Höhe Ihres Rückabwicklungsanspruchs und bildet die Grundlage für das optimale Vorgehen. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet und liegen im Schnitt bei 250,00 EUR.

Für die außergerichtliche Durchsetzung des Widerspruchs ist in jedem Fall die Inanspruchnahme eines Anwalts ratsam. Die Kosten hierfür werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Über anfallende Kosten informieren wir Sie in Ihrem konkreten Fall jederzeit gern.

Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, diese Kosten über einen Streitfinanzierer auf Erfolgsbasis zu finanzieren, so dass Sie nur im Erfolgsfall einen zu vereinbarenden Prozentsatz der erhaltenen Rückflüsse an den Finanzierer abgeben müssen. Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Grundsätzlich muss die Widerspruchsbelehrung besonders hervorgehoben werden, das heißt beispielsweise abgesetzt, fett gedruckt, oder gerahmt.
Die Belehrung finden Sie wahrscheinlich an einer von drei Stellen:

1. Am Ende des Versicherungsscheins
2. In den Verbraucherinformationen
3. Im Übersendungsschreiben

Diese Unterlagen wurden Ihnen vermutlich zusammen zugesandt.
Hier ein Beispiel für eine typische Widerspruchsbelehrung:

„Der Vertrag gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von
14 (manchmal 30) Tagen nach Erhalt der genannten Unterlagen schriftlich widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an uns.“

Sollten Sie sich unsicher sein, oder ihre Widerspruchsbelehrung nicht finden können, so helfen wir Ihnen gerne weiter: Hier können Sie Ihre Unterlagen kostenlos prüfen lassen.

Im Falle eines Widerspruchs hat der betroffene Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung aller gezahlten Prämien. Auch die gezahlten Abschluss- und Verwaltungskosten sind ihm zu erstatten. Hinzu kommt ein Nutzungsersatz auf seinen Sparanteil, also bei klassischen Lebensversicherung die Nettorendite der betroffenen Versicherung. Der Versicherte büßt letztlich nur einen relativ geringen Abzug für den Risikoschutz (bspw. für den Todesfallschutz) ein. Bei fondsgebundenen Versicherungen ist statt der Nettorendite der Versicherung die tatsächliche Wertentwicklung der aus den Sparanteilen erworbenen Fondsanteile anzusetzen.

Im folgenden Video haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.

Unser Service für Sie

Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen kostenlos und unverbindlich auf die Erfolgschancen eines Widerspruchs und einer Rückabwicklung. Hierzu bedarf es lediglich folgender Schritte:

  • Suchen Sie auf dem Versicherungsschein oder in den Verbraucherinformationen den Hinweis auf das Widerspruchsrecht.

  • Unterlagen abfotografieren oder einscannen. Sind Sie unsicher, ob Ihre Versicherung betroffen ist? Hier checken!

  • Scans bzw. Fotos hier hochladen.

  • Ihre Unterlagen werden kostenlos von unserem Anwaltsteam geprüft.

  • Sie erhalten von uns per Email das Ergebnis der Überprüfung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Schlechte Aussichten

Viele Verbraucher sind unzufrieden mit der Wertentwicklung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung. Belegt durch die mitgeteilten Rückkaufswerte lohnt es sich häufig nicht mehr, weiter einzuzahlen.

Schuld sind die hohen Abschlusskosten, Bestandsprovisionen und vor allem die stark sinkenden Renditen. Durch eine vorzeitige Kündigung oder einen Verkauf der Versicherung wird dieser Verlust nur realisiert.

Widerspruch statt Kündigung

Die oftmals viel effektivere Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Versicherung bietet der Widerspruch. Dieser führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages, das heißt, die Versicherungsgesellschaft muss die eingezahlten Beiträge plus der jeweiligen Zinsen zurückzahlen, der Versicherte büßt nur einen relativ geringen Abzug für den Risikoschutz ein.

Die Abschluss- und Verwaltungskosten darf die Versicherung nicht in Abzug bringen. Je nach Laufzeit und Einzahlung erhält der Versicherungsnehmer durch eine Rückabwicklung daher mehrere Tausend Euro mehr, als bei Kündigung oder vorzeitigem Verkauf der Versicherung.

Rechtliche Bedingungen

Nach Branchenmeinung sind schätzungsweise rund 100 Millionen Versicherungsverträge betroffen, weil die Versicherungen ihre Kunden zumeist nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben. Die Vertragsbedingungen jedoch selbst zu überprüfen ist aufwändig und erfordert Sachverstand.

Eine persönliche Fallberatung durch einen versierten Anwalt ist daher unbedingt zu empfehlen. Auch bei der Verhandlung mit der Versicherung oder – sofern erforderlich – bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine anwaltliche Unterstützung regelmäßig unumgänglich.

Einfache Lösung

Um Betroffene an dieser Stelle zu entlasten, bieten wir Ihnen auf dieser Seite die einfache Möglichkeit, Scans, Screenshots oder Fotos Ihrer Unterlagen einfach hier hochzuladen. Die Unterlagen werden von uns innerhalb weniger Tage vertraulich und kostenlos für Sie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit überprüft. Sie sind dann in der Lage, zu entscheiden, ob Sie Ihre Versicherung durch einen Widerspruch beenden und rückabwickeln wollen – ohne viel Aufwand.

Unsere Expertise

Wir veröffentlichen regelmäßig zum Thema Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen in Fachzeitschriften. Hier finden Sie eine Auswahl von Beiträgen, die Sie online lesen können.
 

Widerspruchsmöglichkeiten bei Lebens- und Renten­versicherungs­verträgen aus den Jahren 1995 bis 2007

Widerspruchsmöglichkeiten bei Lebens- und Renten­versicherungs­verträgen aus den Jahren 1995 bis 2007

Aufsatz in der Fachzeitschrift Verbraucher und Recht (Heft 03/2018) hier online lesen

Lesen Sie weiter

Aktuelle Beiträge in den Medien

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aktueller Nachrichten zum Thema Lebens- und Rentenversicherungen.
 

Rotstift auf Bilanzrechnung mit Münzen - bildlich für Kürzen der Bewertungsreserven beim Versicherer

BGH Urteil - Versicherer dürfen Bewertungsreserven kürzen

Aktuelles Urteil des BGH bezüglich der Neuregelung zur Beteiligung von Lebensversicherungskunden an Bewertungsreserven ihrer Versicherung.
(ZDF heute - in Deutschland 27.06.2018)
 

BGH stärkt Rechte von Versicherungskunden

Nachrichten­beitrag aus der Tagesschau zum Grundsatzurteil des BGH bezüglich dem Widerruf von Lebens­versicherungs­verträgen.
 

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